AGB

1. Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Venga- Hundetraining gelten für sämtliche Veranstaltungen.

1.2 Im Einzelfall zwischen Venga-Hundetraining und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand unserer Leistungen

2.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Trainingskursen, Workshops, offenen Gruppen und Individualtrainings für Hundehalter und Hunde, sowie dem stationären Training (ein Hund wird zum Training gebracht und vom Trainer selbst trainiert ohne Beisein des Hundebesitzers).

2.2 Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann Venga-Hundetraining nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von Trainingskursen, Workshops und Seminaren nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.

2.3 Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

3. Zahlungsbedingungen; Verzug

3.1 Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch, per Whatsapp oder per E-Mail mitgeteilt.

3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach vorheriger Absprache und Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

3.3 Die verbindliche Anmeldung zu einem Workshop, Trainingskurs, Seminar oder Einzeltraining findet durch eine Terminvereinbarung zwischen Venga-Hundetraining oder der Zusage zum benannten Termin statt.

3.4 Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung der Kursgebühr vorab verpflichtet. Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden.

3.5 Rabatte gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Rabatten nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Rabatten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

3.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

3.7 Skonto und sonstige Abzüge vom Rechnungsbetrag gewähren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

3.8 Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, sofern der Kunde vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahmegebühr in voller Höhe beglichen hat.

3.9 Absage/Verschiebung einer Unterrichtsstunde im Einzeltraining durch den Teilnehmer

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer, muss bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet. Sie muss schriftlich via Mail oder per Whatsapp erfolgen und ist nur gültig, wenn diese von uns bestätigt wurde.

4. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter; Hunde-Haftpflichtversicherung

4.1 Kund*innen, die mit ihren Hunden an Veranstaltungen von Venga-Hundetraining teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.

4.2 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

4.3 Über die Läufigkeit einer Hündin hat jede/r Hundehalter*in den/die Seminarleiter*in oder Trainer*in vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

4.4 Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.

4.5 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.

4.6 Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von Venga-Hundetraining unverzüglich nachzukommen.

5. Impfschutz & Haftpflichtversicherung

5.1. Am Training können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz (Staupe (S), Hepatitis (H), Parvovirose (P), Zwingerhusten (Pi) ) verfügen und regelmäßig (in Abständen von 3 Monaten) entwurmt werden.

5.2 Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber Venga-Hundetraining nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.

5.3 Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

6. Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung. insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung. Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

7. Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

8. Haftung

Es gilt als vereinbart, dass Venga-Hundetraining, grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnenden Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

9. Rücktritt des Veranstalters

9.1 Venga-Hundetraining behält sich vor, in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.

9.2 Venga-Hundetraing behält sich vor bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält jeder Kursteilnehmer die bis dahin geleistete Gebühr ohne Abzüge zurück.

10. Veranstaltungsort

Der Veranstalter behält sich vor den Veranstaltungsort bei Bedarf zu ändern.

11. Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren, dass für den vorliegenden Vertrag Lüneburg Gerichtsstand sein soll.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.